Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Anton Mertl

Rechtsanwalt Anton A. Mertl wurde 1946 in Kelheim geboren. Nach Schulbesuch und Abitur am Ignaz-Günther-Gymnasium in Rosenheim studierte er Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilian-Universität in München.

1973 wurde Anton Mertl zum Rechtsanwalt zugelassen und 1989 wurde er Fachanwalt für Arbeitsrecht. In seinen umfangreichen Tätigkeiten vor diversen Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht erweiterte er seine Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen für seine Mandanten auf diesem Gebiet. Daneben berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Anton Mertl in allen Bereichen des allgemeinen Zivilrechts und des Forderungseinzugs.
 
Um direkten Kontakt zu Mandanten und Wirtschaftsvertretern zu intensivieren und die Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellte zu fördern gibt Rechtsanwalt A. Mertl Fortbildungskurse unter anderem für Handwerksmeister und angehende Rechtsanwaltsfachangestellte

Neben seiner Rechtsanwaltstätigkeit bekleidet Rechtsanwalt Mertl einige regionale und überregionale Ämter wie den Vorsitz des Anwaltvereins Rosenheim von 1984 bis 2010. Seit 2000 ist Rechtsanwalt Mertl Präsident des Bayerischen Anwaltverbandes, dem er seit 1996 schon als Präsidiumsmitglied angehörte und seit 2007 Mitglied des Vorstandes des Deutschen Anwaltvereins.

Neben diesen Tätigkeiten ist Rechtsanwalt Mertl ständiges Mitglied in verschiedenen Arbeitsrechtsgremien und damit auch bei juristischen Anhörungen im Länderparlament zugegen.