Familienrecht
Wie die jüngste Reform des Unterhaltsrechts mit Beginn des 1.1.2008 zeigt, ist das Familienrecht in stetem Fluss. Geänderte Entwicklung in der Gesellschaft, aber auch in der Gesetzgebung und der Rechtsprechung erfordern bei anwaltlicher Beratung und der Vertretung der Interessen eines Mandanten Spezialisten. Als solche vertreten und beraten wir Sie in den klassischen Bereichen von Scheidung und Unterhalt, aber auch in schwierigen Spannungsfelder rund um das Sorgerecht für gemeinsame Kinder, das Umgangsrecht geschiedenen Elternteile mit den Kindern, die möglicherweise beim andern Elternteil leben.
Oft wird das Familienrecht von emotionalen Spannungen sehr geprägt, so dass es mehr bringt es sich an einen Tisch auszusprechen, als ein Gerichtsverfahren vorschnell einzuleiten, gerade wenn es darum geht, bei der Trennung der Eltern Nachteile für die Kinder zu vermeiden. Manchmal ist aber eine gerichtliche Auseinandersetzung auch unvermeidlich, dann braucht es einen Anwalt, der fachlich qualifiziert, zielstrebig, aber auch mit Blick für die emotionalen und persönlichen Umstände die Interessen seines Mandanten vertritt, also bei aller Sachlichkeit nicht den Bezug zu seinem Mandanten und dessen familiären Problemen verliert.
In diesem Spannungsfeld beraten und vertreten wir bei Fragestellungen der
- Trennung und Scheidung
- Ehegattenunterhalt für die Trennungszeit und für die Zeit nach der Scheidung
- Kindesunterhalt
- Sorge und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder
- Vermögensauseinandersetzung im Rahmen der Ehescheidung (auch Eheverträge rund einvernehmliche Vereinbarungen bei der Scheidung)
- Vaterschaftsanfechtung
- Gestaltung von Eheverträgen (siehe auch Vertragsgestaltung und Steuerrecht)