Mietrecht

Kaum ein Rechtsgebiet ist für Bürger von solch existenzieller Bedeutung wie das Mietrecht. Auch finden sich in kaum einem anderen Gebiet so viele Gerichtsverfahren. Die Zahl der Urteile und Entscheidungen zu einzelnen Fragen des Mietrechts ist zudem stark von den Verhältnissen am Ort des Mietobjektes abhängig.

Gemietet werden können Immobilien wie Wohnungen, Häuser, Räume, aber auch bewegliche Gegenstände wie Autos, oder auch Internetseiten.

Das Mietrecht umfasst deshalb eine Vielzahl von Fällen aus dem alltäglichen Leben. Der Hauptstreitpunkt ist jedoch der Wohnraummietvertrag, daneben aber auch gewerbliche Mietverträge und in neueren Gestaltungen auch Miet-Kaufverträge zum Beispiel in Form des Beispiel für Autos oder Immobilien. Wir beraten und vertreten Sie in allen mietrechtlichen Fragen und bieten einen umfassenden Service „Rund um die Immobilie“. Zu unseren Mandanten gehören Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Bauträger und Architekten, Makler und Immobilienkäufer, Unternehmen, Privatpersonen, sei es als Mieter oder Eigentümer. Die nachfolgende Auflistung zeigt deshalb nur die wichtigsten Fälle, um Ihnen einen Überblick über unsere Beratungsschwerpunkte in diesem Bereich zu geben:

  • Wohnraummiete: Kündigungen, Räumungsklagen, Minderungen wegen Mängeln des Mietobjekts etc.
  • Gewerberaummiete: vorzeitige Kündigung langfristiger Verträge, Vertragsgestaltung und Vertragsanpassung unter Berücksichtigung der speziellen gewerblichen Besonderheiten.
  • Pachtrecht, einschließlich Gaststättenpacht
  • Auseinandersetzungen mit Maklern
  • Nachbarschaftsrecht
  • Immobilienkaufrecht (siehe auch: Vertragsgestaltung)
  • Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht, (siehe auch: Steuerrecht)