Strafrecht und Ordungswidrigkeitenrecht
In keinem anderen Bereich können die Konsequenzen staatlichen Handelns für den Einzelnen einschneidender sein als auf dem Gebiet des Strafrechts. Auf keinem anderen Rechtsgebiet ist der Staat mit mehr Macht in der Lage, in die Rechte des Bürgers einzugreifen als im Strafrecht. Festnahmen, Verurteilungen, Freiheitsstrafen und andere Maßnahmen haben in der Regel für die Betroffenen dramatische und traumatische Folgen und ändern das Leben oft grundlegend.
Nur durch Spezialisierung, der damit verbunden Kompetenz, sowie Erfahrung ist eine Verteidigung in der Lage, gegenüber den spezialisierten und mächtigen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten zu bestehen. Die fachanwaltliche Beratung unserer Mandanten ist daher nur konsequent.
Unser Tätigkeitsspektrum umfasst hierbei das gesamte Straf- und Strafprozessrecht sowie das Ordnungswidrigkeitenrecht. Abgedeckt werden schwerpunktmäßig insbesondere folgende Bereiche:

