Verkehrsrecht
 
Egal ob Sie in einen Verkehrsunfall oder in ein Ordnungswidrigkeiten- oder gar Verkehrsstrafverfahren verwickelt sind, geben Sie Ihr Problem schnellstmöglich in erfahrene anwaltliche Hände!
 
Schon beim Ausfüllen des Anhörungsbogens können Sie nicht wiedergutzumachende Fehler begehen.
 
Vor der Polizei sollten Sie überhaupt keine Angaben machen, ohne vorher einen spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt unserer Kanzlei zu befragen, und das müssen Sie auch nicht.
 
Auch das gut klingende Angebot der gegnerischen Versicherung, Ihnen Ihr beschädigtes Fahrzeug reparieren zu lassen und mit Garantie wieder vor die Haustüre zu stellen, hat oft einen Pferdefuß.
 
Seit Jahrzehnten wickeln wir für unsere Mandanten professionell Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall ab und beraten Sie am besten, wenn Sie sofort zu uns kommen.
Oft können Sie nämlich gar nicht wissen, welche Ansprüche Ihnen zustehen oder welche Spätfolgen eine für leicht genommene Körperverletzung, wie zum Beispiel ein Schleudertrauma entwickeln kann. Wir kümmern uns dabei im Gegensatz zu den nicht-anwaltlichen Unternehmen ausschließlich um Ihre Interessen.
 
Wir setzen uns mit Ärzten in Verbindung, kontaktieren Sachverständige, haben den Überblick über Gebrauchtfahrzeug- und Mietwagenpreise und sagen Ihnen auch, wenn es für Sie günstiger ist, einen Schaden selbst zu zahlen.
 
Damit Sie sich von Anfang an rundum sicher fühlen können, sollte Ihr erster Anruf uns gelten - bevor Sie etwas unterschrieben oder eine Aussage gemacht haben.