Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentum zählt mit zu den umstrittensten Rechtsgebieten, die es gibt. Nur selten finden sich in einem Rechtsgebiet derart viele sich widersprechende gerichtliche Entscheidungen. Eine weitere Besonderheit des Wohnungseigentumsrechts ist die besondere persönliche Beziehung der Eigentümer untereinander und in Bezug auf das jeweilige Eigentum. Es macht einen großen Unterschied, ob jemand eine Wohnung als Mieter bewohnt oder als Eigentümer. Dem Eigentümer steht in der Regel nicht die Möglichkeit offen, die Wohnung einfach zu wechseln. Er ist vielmehr an einer langfristigen Konsolidierung der rechtlichen wie tatsächlichen Verhältnisse interessiert.

Diese Besonderheiten sind im Rahmen der Bearbeitung wohnungseigentumsrechtlicher Fälle zu beachten. Grundlage wohnungseigentumsrechtlicher Streitigkeiten ist stets das Wohnungseigentumsgesetz aus dem Jahre 1951, welches erst zuletzt mit Wirkung vom 01.07.2007 umfangreich reformiert worden ist.

Um diesen Besonderheiten und auch den Neuerungen aus der Gesetzgebung gerecht zu werden, bedarf es einer besonderen Spezialisierung. Nur durch eine solche Spezialisierung, die im Regelfall durch die Berechtigung zur Führung des Fachanwaltstitels ausgewiesen wird, kann gewährleistet werden, dass zunächst auf der materiellen Ebene die Rechte und Pflichten der jeweiligen Eigentümer im Verhältnis zur Wohnungseigentümergemeinschaft richtig beurteilt werden, und sodann auch prozessual die richtigen Schritte eingeleitet werden.

Die Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit im Wohnungseigentumsrecht umfassen folgende Themen:

  • Vorbereitung von Eigentümerversammlungen inklusive der dazugehörigen Anträge
  • Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • außergerichtliche Streitbeilegung durch mediationsnahe Fallbearbeitung
  • außergerichtliche und gerichtliche Beitreibung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Vertretung von Eigentümern
  • Vertretung von Eigentümergemeinschaften