KOMPETENZEN

„Beim Reden ist nicht die Zahl, sondern die Nützlichkeit der Worte wichtig.“ (Tscheng I., Chin. Philosoph)

Allgemeines Zivilrecht

Das Allgemeine Zivilrecht regelt alle Rechtsangelegenheiten zwischen Privatpersonen aber auch Unternehmen, ohne dass ein spezielles Rechtsgebiet davon betroffen ist. Es wird daher auch als Privatrecht bezeichnet und befasst sich mit den Rechtsverhältnissen der Bürger und Unternehmen. Geläufig ist daher auch die Bezeichnung Bürgerliches Recht (von lat. cives = Bürger).

Zivilrecht ist ein breites Feld im menschlichen Miteinander – und das ist der entscheidende Unterschied zu öffentlichem Recht und Strafrecht. Das Zivilrecht regelt die juristischen Beziehungen zwischen gleichgestellten Subjekten, den natürlichen und den juristischen Personen. Die Bezeichnungen Zivilrecht oder Bürgerliches Recht werden im Sprachgebrauch oft synonym verwendet mit dem Begriff Privatrecht, auch wenn sich diese Begriffe nicht 1:1 decken.

Die Grundlage für das allgemeine Zivilrecht in Deutschland bildet das BGB – das Bürgerliche Gesetzbuch. Abgrenzung zum öffentlichen Recht: Hier tritt eine Seite mit Hoheitsgewalt und in Ausübung dieser Hoheitsgewalt auf.

Einen Einblick in unser bürgerliches Gesetzbuch erhalten Sie unter folgendem Link:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/

Als Ihre Anwälte für Zivilrecht in Rosenheim beraten und vertreten wir Sie gerne zu sämtlichen Fragen und Problemstellungen, die zum allgemeinen Zivilrecht gehören.

Unter das Allgemeine Zivilrecht fallen grundsätzlich sämtliche Angelegenheiten, die man aus dem beruflichen oder privaten Alltag kennt. Im Zivilrecht unterscheidet man zwischen dem bürgerlichem Recht und den speziellen Rechtsgebieten, welche zusätzlich für besondere Gebiete gelten (z.B. Handelsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Unternehmensrecht). Etwaige spezielle Bereiche des Zivilrechts finden Sie auf der linken Seite. Dort finden Sie auch den jeweiligen Spezialisten in unserer Kanzlei.

Im Allgemeinen Zivilrecht vertreten wir Sie gerne in den Gebieten:

  • Kaufrecht und sonstiges Vertragsrecht

  • Unternehmensrecht

  • Recht der unerlaubten Handlungen

  • Ungerechtfertigte Bereicherungen

  • Gesetzliche Schuldverhältnisse

  • Unterlassung von Besitzstörungen

  • Prüfung von Verträgen

  • Entwurf von Vereinbarungen

  • Geltendmachung von Schadenersatz

  • Vermittlung bei Streitigkeiten mit anderen

Für uns als Ihr Anwalt für Zivilrecht in Rosenheim ist es ein großes und zentrales Anliegen, Sie hier nicht nur mit fundiertem Wissen zu beraten und mit Leidenschaft zu vertreten, sondern schnelle und unkomplizierte Lösungen für Ihre persönlichen Bedürfnisse zu entwickeln. Schließlich geht es um Ihre Zeit und auch Ihr Geld.

Gerne beraten wir Sie persönlich zu allen Angelegenheiten im Allgemeinen Zivilrecht und stehen Ihnen stets vertrauensvoll zur Seite.

Kontaktieren Sie uns unter 08031-90894-0, wir haben Ihr Recht im Fokus!

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