KOMPETENZEN

„Beim Reden ist nicht die Zahl, sondern die Nützlichkeit der Worte wichtig.“ (Tscheng I., Chin. Philosoph)

MIETRECHT

Kaum ein Rechtsgebiet ist für Bürger von solch existenzieller Bedeutung wie das Mietrecht. In keinem anderen Gebiet finden so viele Gerichtsverfahren statt. Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter können sich aus vielerlei ergeben, so zum Beispiel in folgenden Themenbereichen:

Mietvertrag 

Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags gemäß § 535 BGB: 

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

Mietmängel  

Die Mietsache kann Sach- aber auch Rechtsmängel unterliegen. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte !

Kündigung / Räumungsklage / Zwangsräumung

Vermieter aber auch der Mieter haben das Recht, in bestimmten Situationen auf die einseitige Beendigung des Mietverhältnisses hinzuwirken. Wir prüfen für Sie, ob die Voraussetzungen für eine solche Kündigung gegeben sind und setzen Ihre Recht für Sie durch !

Nebenkostenabrechnung / Betriebskostenabrechnung

Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, über die Betriebskostenvorauszahlungen des Mieters jährlich abzurechnen. Wir prüfen für Sie, ob die Abrechnung ordnungsgemäß erfolgt ist !

Nachbarschaftsrecht

Das private Nachbarrecht im engeren Sinne ist landesrechtlich geregelt, wobei nicht alle Bundesländer ein Nachbarrechtsgesetz erlassen haben. Manche Fallgestaltungen, wie z. B. der sogenannte Überhang, sind jedoch bundesrechtlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Wir stehen Ihnen bei Streitigkeiten mit Ihren Nachbarn zu Seite!

Gewerberaummietrecht

Neben dem privaten Mietrecht betreuen wir auch das Gewerberaummietrecht. Das Gewerberaummietrecht kann als „Sondermaterie“ innerhalb des Mietrechts angesehen werden. Gerade im Gewerberaummietrecht können Fehler bei der Vertragsgestaltung gravierende Folgen nach sich ziehen, so dass eine anwaltliche Beratung schon bei Abschluss des Mietvertrages erfolgen sollte.

Darüber hinaus kommen im Gewerberaummietrecht weitere Beratungsgebiete zu den klassischen mietrechtlichen Beratungsgebieten hinzu, wie zum Beispiel der Konkurrenzschutz, Gestaltung oder Prüfung von Mieterrechten oder Betriebspflichten, etc.

Über den genannten Link des Bundesgerichtshofs erfahren Sie immer mehr über die neusten Entscheidungen im Mietrecht:

http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Home/home_node.html

Wir helfen sowohl Mietern als auch Vermietern wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu finden.

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