KOMPETENZEN
„Beim Reden ist nicht die Zahl, sondern die Nützlichkeit der Worte wichtig.“ (Tscheng I., Chin. Philosoph)
HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT
Schwerpunkte unserer gesellschaftsrechtlichen Beratung sind die Gründung von Gesellschaften, die Unternehmensnachfolge, die Gestaltung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen, gesellschaftsrechtliche Restrukturierung einschließlich der Umwandlung durch Formwechsel, Ausgliederung, Spaltung oder Verschmelzung. Gesellschaftsorgane beraten wir bei alltäglichen Fragen der Unternehmensführung und der Gestaltung von Dienstverträgen mit Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern – wir bieten Unternehmen also eine “ausgelagerte Rechtsabteilung”.
Bei Gesellschaftsversammlungen stellen wir die rechtliche Beratung im Vorfeld und vor Ort sicher. Im Streitfall stehen wir ebenso zur Seite wie beispielsweise bei Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklagen.
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