KOMPETENZEN
„Beim Reden ist nicht die Zahl, sondern die Nützlichkeit der Worte wichtig.“ (Tscheng I., Chin. Philosoph)
WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
Bei dem Wohnungseigentumsrecht stehen die Rechtsbeziehungen der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander und zu dem Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft im Vordergrund.
Wir können Ihnen unter anderem behilflich sein bei:
• der Anfechtung von Beschlüssen der WEG,
• der Prüfung oder Erstellung von Teilungserklärungen,
• der Prüfung von Wirtschaftsplänen oder Jahresabrechnungen,
• der Beendigung des Hausverwaltervertrages oder deren Abwehr etc.
Hierbei sind auch in Beziehung zu Dritten, z.B. zu dem Bauträger der Wohnungseigentumsanlage, wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten zu beachten. Hierbei helfen wir Ihnen gerne u.a bei der Geltendmachung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen.
Zur Erläuterung finden Sie aktuelle Ausschnitte neuster Rechtsprechung, welche durch das juristische Fachportal Haufe (www.haufe.de) kompetent aufgearbeitet und besprochen werden:
Anspruch auf Versicherungsleistung bei Wohnungsveräußerung
Ist eine Eigentumswohnung nach Eintritt eines Versicherungsfalls veräußert worden, steht der Anspruch auf die Versicherungsleistung grundsätzlich dem Veräußerer und nicht dem Erwerber zu. (BGH, Urteil v. 16.9.2016, V ZR 29/16) Mehr
Zur Pflicht des Verwalters, Prozesskosten zu tragen
Gegen die Auferlegung von Prozesskosten nach § 49 Abs. 2 WEG steht dem Verwalter das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Das hat der BGH entschieden und zugleich zu den Voraussetzungen Stellung genommen, unter denen das Gericht dem Verwalter Prozesskosten auferlegen kann. (BGH, Beschluss v. 7.7.2016, V ZB 15/14) Mehr
Zuweisung von WEG-Gartenflächen zur Alleinnutzung
Für die Zuweisung gemeinschaftlicher Gartenflächen an einzelne Wohnungseigentümer zur alleinigen Nutzung reicht eine Gebrauchsregelung nicht aus. Es ist eine Vereinbarung erforderlich. Auch eine Vereinbarung kann im Einzelfall durch gerichtliche Entscheidung ersetzt werden. (BGH, Urteil v. 8.4.2016, V ZR 191/15) Mehr
Zwangsvollstreckung: Verwalter muss geschuldete Jahresabrechnung selbst erstellen
Die Verurteilung eines WEG-Verwalters zum Erstellen einer Jahresabrechnung für Kalenderjahre, in denen er die Verwaltung geführt hat, ist durch Androhung von Zwangsmitteln gegen den Verwalter zu vollstrecken. Der Verwalter muss die Abrechnung dann selbst erstellen. Die Wohnungseigentümer können sich nicht ermächtigen lassen, die Abrechnung anderweitig erstellen zu lassen. (BGH, Beschluss v. 23.6.2016, I ZB 5/16) Mehr
Anbei finden Sie weitere aktuelle Urteile zu Rechtsfragen zum Wohnungseigentumsrecht:
Wir freuen uns Ihnen in wohnungseigentumsrechtlichen Rechtsfragen kompetent und engagiert zur Seite zu stehen.
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